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MiLoG-Hinweis in der App: Hilfsmittel, keine Kanzlei
BRUNIQO Stundenbuch im App Store ladenWer „MiLoG“ in eine Stempeluhr schreibt, steht schnell in einer Falle. Entweder die Software verspricht, was nur eine Behörde oder eine Kanzlei tragen darf — oder sie verschweigt, dass Chefs überhaupt eine Arbeitshilfe wollen, wenn Buchungen fehlen. BRUNIQO Stundenbuch wählt den dritten Weg: eine Warnliste für mögliche Erfassungslücken, klar als Hinweis gekennzeichnet, ohne Zertifikat, ohne Bußgeld-Garantie, ohne Rechtsrat.
Dieser Text ist selbst kein Rechtsrat. Er ordnet ein, was die App tut, was § 17 des Mindestlohngesetzes in der öffentlichen Fassung verlangt, und wo Marketing-Blogs mehr behaupten als das Gesetz hergibt. Für euren Betrieb gilt, was Steuerbüro oder Anwalt sagt, nicht was hier steht.
Was die Warnliste in der App ist
Chefs sehen Karten bzw. Hinweise, wenn Buchungen fehlen oder unplausibel lückenhaft wirken: kein Kommen, kein Gehen, eine Lücke, die nach einer vergessenen Erfassung aussieht. Die Liste prüft den Takt Beginn / Ende / Dauer, so wie ihn die App kennt. Sie bewertet keine Tarifverträge, keinen Jugendarbeitsschutz, keine Schwangerschaft, keine Mehrfachbeschäftigung, keine Scheinselbstständigkeit.
Die Qualifikationsfunktion daneben ist eine administrative Erinnerung an hinterlegte Gültigkeiten. Sie prüft keine Ausweise, keine Sachkundenachweise, keine Bewachungserlaubnis.
Beides sind Werkzeuge für Leute, die den Tag führen. Beides sind keine Stempel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
BRUNIQO Stundenbuch sagt das in der Store-Beschreibung ausdrücklich: keine Lohnsoftware, keine Rechtsberatung, keine Zertifizierung durch Aufsicht oder Zoll, keine Garantie „Prüfung immer bestanden“. Dieser Blog wiederholt das, weil SEO-Texte sonst genau dort übertreiben, wo Abmahnungen entstehen.
Was § 17 MiLoG in der Sache verlangt — knapp und mit Quelle
Die öffentliche Fassung auf gesetze-im-internet.de (§ 17 MiLoG) verpflichtet bestimmte Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertags aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Kreis umfasst unter anderem Minijobs und Beschäftigung in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen. Dort tauchen typischerweise unter anderem Bau, Gaststätten und Herbergen sowie Gebäudereinigung auf — also genau die Welten, für die Stundenbuch Tabs anbietet. Der genaue Zuschnitt ändert sich durch Novellen; prüft den aktuellen Gesetzestext, nicht diesen Absatz.
Die Form schreibt § 17 nicht vor. Handschrift, Tabelle, Terminal, App: das Gesetz nennt kein Dateiformat. Ein nasser Stundenzettel kann die Pflicht erfüllen, wenn Inhalt und Frist stimmen. Eine App kann sie verfehlen, wenn niemand stempelt.
Auf Verlangen der Prüfbehörde können Unterlagen am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten sein. „Liegt im Büro“ ist dann ein schlechter Satz. Digitale Buchungen sind schneller vorzeigbar. Vorzeigbar ist nicht vollständig. Vollständig ist nicht „zertifiziert“.
BAG, EuGH, elektronische Pflicht — ohne Marketingnebel
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 (C-55/18) festgehalten, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeiterfassung anhalten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 (1 ABR 22/21) eine Pflicht zur systematischen Erfassung aus dem Arbeitsschutzrecht abgeleitet. Das ist die Grundlage für den Satz „Zeiterfassung ist Pflicht“, den fast jeder Branchenratgeber verwendet.
Was daraus *nicht* automatisch folgt: „Ab 2026 zählt nur noch die App, Papier ist strafbar, Excel ist tot.“ Solche Sätze stehen in Verkaufstexten. Ein Referentenentwurf für eine stärker elektronische Ausgestaltung ist politisch diskutiert worden; der Stand eures Stichtags gehört in die Beratung, nicht in einen Landing-Blog, der so tut, als hätte er den Bundesgesetzblatt-Takt im Cache.
Ehrlich bleiben heißt: Es gibt eine Erfassungspflicht mit mehreren Rechtsquellen. MiLoG ist die scharfe, branchen- und minijobbezogene Dokumentationspflicht mit Sieben-Tage-Frist. ArbZG und Arbeitsschutz sind die breitere Schiene. Die App hilft beim Dokumentieren. Sie setzt nicht das Gesetz.
Warum ein Hinweis trotzdem nützlich ist
In Zettelwirtschaft und Excel versus App scheitert Erfassung am Zeitpunkt: zu spät, zu geschätzt, zu unsichtbar. Eine Warnliste macht Unsichtbares sichtbar, während die Woche noch läuft. Das ist betriebliche Hygiene.
Beispiele, die kein Urteil sind:
- Jemand hat Kommen, aber kein Gehen.
- Ein Tag ohne jede Buchung bei geplanter Schicht.
- Pause fehlt in einer Dauer, die nach Arbeitstag aussieht.
Der Chef kann nachfragen. Die Person kann nachtragen oder widersprechen. Die Historie hält fest, dass etwas geändert wurde. Das ist näher an einem System, das man später erklären kann, als an einer Zelle, die niemand mehr findet.
Nützlich ist nicht dasselbe wie ausreichend. Wer die Liste ignoriert, hat eine App mit einer Liste. Wer sie als Freibrief nimmt („die App hätte gewarnt“), hat den Sinn verdreht. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, wo das Gesetz sie hinlegt.
Was die App ausdrücklich nicht bewertet
Tarif. Zulagen, Zuschläge, Auslösung, Wegezeit nach BRTV oder Haus-Tarif: nicht in der Warnliste.
Jugendarbeitsschutz und Schwangerschaft. Keine Prüfung.
Mehrere Jobs. Die App sieht eure Firma, nicht das zweite Arbeitsverhältnis.
Mindestlohn-Höhe. Sie prüft nicht, ob der gezahlte Lohn den Satz trifft. Sie sieht Zeiten, keine Entgelttabelle.
Arbeitszeitgesetz-Pausen als Rechtsautomat. Pause ist eine Stempelart. Ob 30 Minuten nach sechs Stunden eingehalten wurden, ist eure Regel plus Beratung, nicht ein Gericht in der App.
Scheinselbstständigkeit, Entsendung, Werkvertrag. Anderes Universum.
Wer all das in einer Stempeluhr erwartet, erwartet eine Kanzlei mit API. BRUNIQO Stundenbuch ist das nicht.
Kontrolle, Zoll, Tonlage
In den in § 2a genannten Bereichen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit präsent. Unangemeldete Prüfungen gehören zum Alltag mancher Baustellen, Küchen und Objektverträge. Digitale Systeme verkaufen dann gern den Satz „ihr seid safe“. Der Satz ist falsch, sobald eine Buchung fehlt, eine Frist gerissen ist oder der Inhalt nicht zur Arbeit passt.
Was hilft: Buchungen, die am Objekt entstehen, auch ohne Netz. Eine Übersicht, wer im Dienst ist. Ein Export, den ihr der Lohnvorbereitung gebt. Eine Historie statt stiller Überschreibung.
Was nicht hilft: ein Screenshot der Warnliste als Talisman. Ein Store-Text, der „MiLoG-zertifiziert“ lügt. Ein Blog, der Bußgelder auf den Cent beziffert, ohne euren Fall zu kennen. Diesen Cent-Tanz macht dieser Text nicht. Bußgeldrahmen stehen im Gesetz; die Anwendung steht in eurer Akte.
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Mischbetrieb: vier Tabs, eine Pflichtlogik
Gemischte Trupps haben das Problem, dass dieselbe Person vormittags Bau und abends Kantine sein kann, oder dass Reinigung und Wache unter einem Mandanten laufen. Die Dokumentationspflicht — wo sie gilt — hängt nicht am Tab-Namen. Sie hängt an Beschäftigung, Branche, Minijob.
Die App hilft, indem sie den Kontext an den Stempel hängt (Baustelle, Schicht, Objekt, Posten) und Lücken über Tätigkeiten hinweg sichtbar macht. Sie hilft nicht, indem sie vier Rechtsmeinungen einbaut. Ein Tab weniger ist keine rechtliche Befreiung. Ein Tab mehr ist keine Zertifizierung.
Für Chefs in Mischbetrieben ist der praktische Gewinn: eine Liste, nicht vier. Der rechtliche Gewinn ist null, solange niemand stempelt.
Mini-Check, den die App nicht ersetzt
Ihr könnt intern drei Fragen stellen, ohne diesen Blog zur Bibel zu machen:
- Fallen wir (oder Teile der Belegschaft) unter § 17 MiLoG — Minijob oder genannter Wirtschaftszweig?
- Entstehen Beginn, Ende, Dauer wirklich binnen der Frist, nicht als Sonntagsrekonstruktion?
- Können wir die Aufzeichnungen zwei Jahre vorzeigen, auch am Einsatzort, wenn danach verlangt wird?
Wenn Frage 2 „wir raten am Monatsende“ lautet, ist das ein Ablaufproblem. Dafür sind Stempeln pro Baustelle und Offline da. Wenn Frage 1 unklar ist, ist das eine Beratungsfrage. Dafür ist die Kanzlei da.
Die Warnliste in BRUNIQO Stundenbuch ist ein Spiegel für Frage 2. Sie ist kein Bescheid zu Frage 1.
Store, Solo, Team — ohne Compliance-Paket
Solo: eine aktive Person, gratis, zum Ausprobieren des Stempels. Team: Abo über den App Store, Flatrate bis 15 Personen je Firma, keine Werbung. Es gibt kein „MiLoG-Add-on“ und kein kostenpflichtiges Zertifikat in der App. Wer euch ein Zoll-Siegel als In-App-Kauf verkauft, verkauft etwas anderes.
iOS only. Kein Android. Kein GPS-Tracking. Export für die Lohnvorbereitung, nicht die Lohnbuchung selbst.
Sieben Kalendertage, nicht sieben Arbeitstage
Die Frist in § 17 MiLoG ist der siebte *folgende Kalendertag*. Wer am Freitag arbeitet, hat nicht „bis nächsten Freitag in Ruhe, weil Wochenende nicht zählt“ als Automatismus im Gesetzestext — der Kalender zählt durch. Marketing-Tabellen, die Montage auf Montage mappen, sind Beispiele, keine Auskunft für euren Feiertag. Wenn der siebte Tag ein Feiertag ist, bleibt das eine Frage an die Beratung, nicht an die Stempeluhr.
Praktisch heißt das für BRUNIQO Stundenbuch: stempelt am Arbeitstag, nicht am siebten Tag. Die Frist ist der späteste zulässige Moment der Aufzeichnung, nicht der empfohlene. Wer die App als Erinnerung nutzt, „wir haben noch sechs Tage“, hat den Sinn der Stempelung verdreht. Der Sinn ist der Moment der Arbeit.
Aufbewahrung: mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt, so der Gesetzestext. Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung kann länger sein, wenn die Stunden Belege der Lohnbuchung sind. Die App ist kein Archivgesetz. Exportiert, was die Kanzlei braucht. Verlasst euch nicht darauf, dass ein gelöschtes Firmenkonto eure Pflicht erfüllt.
Was Chefs in der Warnliste tun sollen — und was nicht
Tun: dieselbe Woche nachfragen, nicht denselben Monat. Eine Lücke am Dienstag ist am Mittwoch noch eine Erinnerung. Am 28. ist sie ein Streit.
Tun: die Person die Korrektur machen lassen, mit Spur. Nicht die Zelle im stillen Kämmerlein biegen. Bestätigen oder widersprechen ist der soziale Vorgang, den Papier mit einer Unterschrift und Excel mit nichts abbildet.
Nicht tun: die Liste ausdrucken und als „wir sind dokumentiert“ an die Pinnwand hängen. Die Liste zeigt das Fehlen. Sie füllt es nicht.
Nicht tun: jede kleine Unschärfe zur Disziplinarakte machen. Eine vergessene Pause ist oft ein vergessener Tastendruck, kein Betrug. Wer die Warnliste als Waffe nutzt, bekommt keine bessere Erfassung, sondern versteckte Stempel auf dem Parkplatz.
Nicht tun: die Liste als Argument gegen den Betriebsrat („die App macht das schon rechtssicher“). Das Wort rechtssicher gehört nicht an diese Software. Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung bei technischer Überwachung, Zweckbindung: andere Baustelle, andere Beratung. Stundenbuch trackt kein GPS; trotzdem ist eine Stempeluhr ein System, über das man sprechen kann, bevor es still eingeführt wird.
Sprache, die wir nicht benutzen
- „rechtssicher“ als absolute Eigenschaft der App
- „zollzertifiziert“, „MiLoG-zertifiziert“, „FKS-geprüft“
- „Bußgeld-Garantie“, „Prüfung immer bestanden“
- „ab 2026 ist Papier illegal“ als ungesicherte Pauschale
- „ersetzt euren Anwalt“
Sprache, die wir benutzen:
- Hinweis, Arbeitshilfe, mögliche Lücke
- Beginn, Ende, Dauer, Frist, Aufbewahrung — als Gesetzesthema
- Ihr bleibt verantwortlich
- Holt euch Beratung
Das ist unbequemer als ein grünes Häkchen. Es ist die einzige Tonlage, die zu einem Produkt passt, das Stunden speichert, nicht Urteile.
Was ihr mitnehmen solltet
MiLoG in BRUNIQO Stundenbuch ist ein Name auf einer Warnliste, nicht eine Kanzlei in der Tasche. Die Liste lohnt sich, weil vergessenes Stempeln sichtbar wird, während die Woche noch korrigierbar ist. Sie lohnt sich nicht als Talisman.
Stempelt am Objekt, auch ohne Netz. Schaut die Übersicht. Nutzt die Historie, statt Zellen zu überschreiben. Fragt das Steuerbüro, ob und wie § 17 und die übrige Erfassungspflicht bei euch greifen.
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